Im Oktober 2015 wurde die neue Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) erlassen und spätestens bis zum Jahr 2020 soll das Rechnungswesen im kommunalen Bereich auf eine Drei-Komponenten-Rechnung umgestellt werden.
Österreichs erster E-Learning Lehrgang zur VRV 2015 richtet sich an Gemeinde- und Verwaltungsbedienstete sowie an politische Funktionäre und Bürgermeister, die die Bestimmungen und Regelungen des neuen Haushaltsrechts verpflichtend anwenden und umsetzen müssen.
Die Inhalte wurden so aufeinander abgestimmt, dass Sie ein umfassendes Verständnis für die Zusammenhänge der VRV 2015 entwickeln. Oberstes Ziel dieses Lehrgangs ist daher, den Verantwortlichen das notwendige Wissen und Werkzeug für eine nachhaltige Finanzpolitik in die Hand zu geben.
Das Projektteam wünscht Ihnen gutes Gelingen und viel Spaß bei der Absolvierung dieses E-Learning Lehrgangs.
Ihr Mag. PhDr. Klaus Volcic, Geschäftsführer der ELG E-Learning Group
Klaus Volcic
Geschäftsführer der ELG E-Learning Group
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden. Sie ist seit 1.1.2020 auch für die Gemeindeebene anzuwenden.
Die Anwendung der VRV 2015 stellt zahlreiche Länder und Gemeinden vor große Herausforderungen. Die bisher angewandte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung weicht einem neuen System, welches komplexer ist und in seiner Umsetzung auf dem System der doppelten Buchführung basiert.
Um die Umstellung auf das komplexe System des Drei-Komponenten-Haushalts zu meistern und die österreichischen Gemeinden dabei bestmöglich und nachhaltig zu unterstützen, wurde Österreichs erster E-Learning Lehrgang zur VRV 2015 entwickelt. Der Online-Lehrgang zur VRV 2015 richtet sich an Gemeinde- und Verwaltungsbedienstete sowie an politische Funktionäre, Entscheidungsträger und Bürgermeister, welche die Bestimmungen und Regelungen des neuen Haushaltsrechts verpflichtend kennen, anwenden und umsetzen müssen.
„Die Klammer, die sich über diesen Lehrgang spannt, ist die nachhaltige Haushaltsführung. Die Bundesverfassung sieht vor, dass heute nicht zu Lasten zukünftiger Generationen gewirtschaftet werden darf.“
Mag. Veronika Meszarits, MBA
Qualitätskontrolle und inhaltliche Beratung